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Lehrer-Mythos: Private Krankenversicherung

inAllgemein, Beamte, Lehramt, News Eingestellt am17. September 2019
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Niemand weiß schon zu Anfang des Referendariats, wie es danach weiter geht. Werde ich auf Probe verbeamtet? Bekomme ich zunächst eine Stelle als Angestellter? Werde ich sogar arbeitslos? Und wie geht es dann mit meiner Krankenversicherung weiter? Wie es nach dem Referendariat für euch weiter geht, können wir euch leider auch nicht sagen – wie es mit eurer privaten Krankenversicherung weitergeht, hingegen schon!

“Aus der privaten Krankenversicherung komme ich NIE mehr heraus.”

Wir sagen: “Quatsch!” Immer wieder werden wir von Beamtenanwärtern mit der Angst konfrontiert, dass man aus der privaten Krankenversicherung nie mehr herauskommt und die Beiträge nicht mehr bezahlt werden können, sollte man nach dem Referendariat nicht sofort verbeamtet werden.

Die Aussage, dass Ihr nie wieder aus der privaten Krankenversicherung rauskommt ist nicht richtig!

Wenn ihr nach dem Referendariat angestellte Lehrer/innen werdet, scheidet ihr aus der privaten Krankenversicherung aus – ob ihr wollt oder nicht. Ihr seid dann verpflichtet, euch in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Hier endet dann also die Beihilfe und damit auch eure private Krankenversicherung.

In §5 SGB V geht es um die Pflichtversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Direkt unter Punkt 1 findet ihr die Regelung für Angestellten und unter Punkt 2 die für Arbeitslose.

Einzige Ausnahme: Ihr verdient als angestellte Lehrer/in mehr als 60.750€ im Jahr. Dann könnt ihr euch aussuchen, ob ihr euch gesetzlich oder privat versichert. Das nennt sich “freiwillige Versicherung”. Siehe hierzu §6 SGB V (1) 1.


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LehramtLehramtsanwärterLehrerPrivate KrankenversicherungReferendariat

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