Beihilfe und Heilfürsorge – Was ist das?
Als Beamtenanwärter bei der Polizei oder Feuerwehr hast du den Status Beamter auf Widerruf. Abhängig von deinem Dienstherrn (Bundes-, Landes-, oder Kommunalrecht) und der Art deiner Tätigkeit, hast du entweder Anspruch auf Beihilfe oder Anspruch auf Heilfürsorge. Bei beiden Formen, geht es darum, dass sich der Dienstherr direkt an den Kosten für Arztbesuche, Behandlungen, Medikamenten und anderen Bereichen der Gesundheitsvorsorge beteiligt.
Dennoch gibt es zwischen der Beihilfe und der Heilfürsorge enorme Unterschiede!
1. Beihilfe: Bei Beamten, die Beihilfe erhalten, trägt der Dienstherr einen fixen Anteil der tatsächlich entstandenen Krankheitskosten. Du erhältst keinen Zuschuss zum monatlichen Krankenversicherungsbeitrag, sondern bekommst einen Teil deiner Kosten als Beihilfe direkt erstattet. Der Beihilfesatz richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift und nach Ihrem Familienstand und liegt i.d.R. bei 50 bzw. 70%. Die restlichen 50 bzw. 30% müssen durch eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Diese Versicherung nennt man auch Restkostenversicherung.
2. Heilfürsorge: Bei Beamten, die Heilfürsorge erhalten, werden alle medizinisch notwendigen Aufwendungen für die Krankenversorgung direkt vom Dienstherrn getragen. Die Leistungen ähneln denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sonderleistungen sind verordnungsabhängig. Der Anspruch auf Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt und endet spätestens, wenn du in den Ruhestand gehst. Anschließend besteht Anspruch auf Beihilfe.
UNSER TIPP:
Familienangehörige von Beamtenanwärtern der Polizei oder Feuerwehr haben unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf Beihilfe, also Anspruch auf einen Zuschuss zu den Krankheitskosten. Lebens- oder Ehepartner und Kinder können sich also ebenfalls für einen geringe Beitrag privat krankenversichern.
Die private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Bei der Deutschen Beamten Versicherung (DBV) erhälst du als beihilfeberechtigter Beamtenanwärter der Polizei oder Feuerwehr für deine Restkostenversicherung besonders günstige Ausbildungskonditionen:
Alter: 24 Jahre – Beitrag für die private Krankenversicherung der DBV: 64,86€ monatlich*
Alter: 26 Jahre – Beitrag für die private Krankenversicherung der DBV: 66,32€ monatlich*
Alter: 28 Jahre – Beitrag für die private Krankenversicherung der DBV: 72,36€ monatlich*
Leistungsumfang:
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- privatärztliche Behandlungen
- Leistungen für besondere Beihilfelücken bei Hilfsmitteln
- Heilpraktiker Behandlungen
- Zahnersatz und Auslandsreisen
- Erstattung für Sehhilfen
- Unterbringung im Zweibettzimmer im Krankenhaus
- umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen
- Kurleistungen
- ein Krankenhaustagegeld
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- umfassende medizinische Serviceleistungen
- uvm….
*Voraussetzung ist ein Beihilfesatz von 50% im Tarif Vision und vorbehaltlich einer positiven Gesundheitsprüfung
Die privaten Krankenzusatzversicherungen für Heilfürsorgeberechtigte
Die Leistungen der Heilfürsorge ähneln denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Gerade im Bereich Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker bestehen also Versorgungslücken, da hierfür Leistungen nur spärlich oder gar nicht gezahlt werden. Als heilfürsorgeberechtigter Beamtenanwärter der Polizist oder Feuerwehr hast du die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschließen, um hohe Zuzahlungen zu vermeiden.
1. Die bedarfsgerechte und auf die Heilfürsorge abgestimmte ambulante Zusatzversicherung der Deutschen Beamten Versicherung (DBV) erstattet dir nach Anrechnung der Heilfürsorgeleistungen die verbleibenden Kosten für:
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- Behandlungen bei Auslandsreisen
- Material und Laborkosten bei Zahnersatz
- Heilpraktiker Leistungen zu 80%
- Sehhilfen bis 300€ in 3 Jahren
- Hilfsmittel
Als Beamtenanwärter der Polizei oder Feuerwehr erhälst du für die oben genannten Leistungen besonders günstige Ausbildungskonditionen:
Alter: 24 Jahre Beitrag für die private Zusatzversicherung der DBV: 2,44€ monatlich*
Alter: 26 Jahre Beitrag für die private Zusatzversicherung der DBV: 2,49€ monatlich*
Alter: 28 Jahre Beitrag für die private Zusatzversicherung der DBV: 2,81€ monatlich*
*Voraussetzung Heilfürsorgeberechtigter des Landes NRW im Tarif BN -HF und vorbehaltlich einer positiven Gesundheitsprüfung
2. Selbstverständlich hast du als Beamtenanwärter der Polizei oder Feuerwehr auch die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für das Krankenhaus abzuschließen, um nicht in einem Mehrbettzimmer liegen zu müssen. Auch hier bietet die DBV besonders günstige Ausbildungskonditionen.
Die Absicherung der Kostenübernahme für die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Zweibettzimmer, kosten einen Mitte Zwanzig Jährigen -vorbehaltlich einer positiven Gesundheitsprüfung- gerade einmal 2-3€ im Monat!
3. Heilfürsorgeberechtigte Beamtenanwärter der Polizei oder Feuerwehr sind zum Abschluss einer Pflegepflichtversicherung verpflichtet. Einen entsprechenden Nachweis über das Bestehen, musst du deinem Dienstherrn gegenüber erbringen. Die Deutsche Beamten Versicherung bietet dir eine solche Pflegepflichtversicherung. Der Beitrag hierfür liegt für einen Mitte Zwanzig Jährigen – vorbehaltlich einer positiven Gesundheitsprüfung- zwischen 11- 14€ monatlich.
UNSER TIPP:
Der Anspruch auf Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt und endet spätestens mit dem Erreichen der Pension. Im Anschluss hast du als Beamter der Polizei oder Feuerwehr jedoch Anspruch auf Beihilfe. Da die Beihilfe aber nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, ist der Abschluss einer beihilfekonformen Krankenversicherung erforderlich.
Damit du später nicht mehr aufgrund deiner gesundheitlichen Situation von der privaten Krankenversicherung abgelehnt werden kannst und auch keine Beitragszuschläge in Kauf nehmen musst, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Diese sichert bei Abschluss deinen Gesundheitszustand, sodass auch während der Anwartschaftsversicherung entstandene Krankheiten oder Unfallfolgen mitversichert sind!
Die Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte kostet nur 1€ im Monat!