Der Begriff SF-Klasse oder SF-Stufe fällt in Telefonaten mit Personen, die eine Kfz-Versicherung bei uns abschließen oder bereits abgeschlossen haben, regelmäßig. Oft stellen wir jedoch fest, dass viele gar nicht so genau wissen, was es mit SF-Klassen auf sich hat und welche weiteren Vorteile und Besonderheiten damit einhergehen.
Begriffsdefinition
Die Schadenfreiheitsklassen, kurz SF-Klassen, geben an, wie viele Jahre du bisher unfallfrei gefahren bist. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung existiert jeweils eine eigene Schadenfreiheitsklasse. Hier wiederum gibt jeder Versicherer für jede SF-Klasse einen eigenen Beitragssatz in Prozent an. Dieser prozentuale Beitragssatz gibt schließlich an, wie viel vom eigentlichen Betrag du zahlen musst*.
Konkret heißt das für dich: Jedes unfallfreie Versicherungsjahr steigt deine SF-Klasse. Je höher deine SF-Klasse, desto niedriger fällt dein zu zahlender Beitragssatz aus.
Ohne Sondereinstufung und Vorversicherung fängst du bei uns in der SF 0 an und kannst maximal SF 50 erreichen. Aber beachte dabei, dass jeder Versicherer das System der SF-Klassen anders handhabt. Wechselst du deine Kfz-Versicherung, wird der Schadensverlauf bei der Vorversicherung angefragt und an deine neue Versicherung weitergegeben.
Beispiele zur Veranschaulichung
Bei Versicherer A bedeutet SF 5 einen zu zahlenden Beitragssatz von 75%*.
Das ist nach 5 unfallfreien Jahren ein großer prozentualer Nachlass. Dafür bekommst du ab SF 5 bei Versicherer A aber nun nur alle fünf unfallfreien Jahre 1% Nachlass.
Bei Versicherer B bedeutet SF 5 einen zu zahlenden Beitragssatz von 95%*.
Versicherer B staffelt anders. Für jedes unfallfreie Jahr bekommst du 1% mehr Nachlass. Bei SF 10 hast du also einen Beitragsnachlass von 10%.
Sondereinstufungen
Es gibt Fälle, in denen wir dich auch ohne Vorversicherung besser einstufen können. Zum Beispiel wenn:
- du den Führerschein seit 3 Jahren besitzt (Einstufung in SF ½)
- dein Kind bereits ein Fahrzeug hat (Möglichkeit einer Zweitwagenregelung)
- dein Kind ein eigenes Fahrzeug erhalten soll und du bei uns mit min. SF 3 versichert bist (dein Kind kann mit SF 3 einsteigen und eigene SF-Klassen sammeln)
Weitergabe einer SF-Klasse
Die SF-Klasse kann auch weitergegeben werden. Sinnvoll ist das zum Beispiel, wenn ein Kind den Zweitwagen der Eltern nutzt. Es kann dann die SF-Klasse gemeinsam mit dem Zweitwagen übernehmen, vorausgesetzt es besitzt schon einige Jahre den Führerschein. Eine Weitergabe ist auch möglich, wenn der Geber beispielsweise aus altersbedingten Gründen nicht mehr darauf angewiesen ist, ein Auto zu besitzen. Die SF-Klasse kann zum Beispiel weitergegeben werden an:
- nahe Familienangehörige (Großeltern, Eltern oder Geschwister)
- Person im gleichen Haushalt (z.B. Partner/in)
Die Übernahme der SF-Klasse ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- die SF-Klassen der abgebenden Person verfallen
- der Empfänger kann maximal die SF-Klasse in Höhe der Dauer seines Führerscheinbesitzes übernehmen
- der Empfänger muss das Auto des Gebers gefahren sein
Eine Rückübertragung der SF-Klasse ist nicht möglich!
Rückstufung im Schadenfall
Solltest du doch mal einen Unfall haben und uns den Schaden in der Haftpflicht- oder Vollkasko-Versicherung melden, wirst du anhand einer Rückstufungstabelle eingestuft. Jeder Versicherer gestaltet diese Tabelle individuell.
Nur wenn der Schaden tatsächlich von einer Versicherung reguliert wurde, fällst du auch wirklich in eine schlechtere SF-Klasse. Solltest du mehrere Schäden in einem Versicherungsjahr oder einen Schaden mit einer geringen SF-Klasse melden, existieren die Sondereinstufungen S und M.
Rabattschutz
Du kannst dich beim Abschluss deines Vertrages mit einem Rabattschutz zusätzlich gegen eine Abstufung im Schadenfall absichern. So ist es irrelevant, wie viele Schäden du meldest und ob es in der Haftpflicht- und/oder Vollkaskoversicherung geschieht – deine SF-Klasse steigt weiterhin und du wirst nicht zurückgestuft. Außerdem musst du keine höheren Versicherungsbeiträge zahlen, trotz reguliertem Schaden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Rabattschutz einzuschließen:
- du hast mindestens die SF-Klasse 4 in der Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung
- keine belastende Schäden, die zu einer niedrigeren Einstufung als 4 führen
- Nutzer des Fahrzeugs müssen alle über 23 Jahre alt sein
Wechsel der Versicherung mit Rabattschutz
Wenn du die Versicherung wechselst, werden die zurückgestuften SF-Klassen und die regulierten Kfz-Schäden an deine neue Versicherung weitergegeben. Bei einem Wechsel verfallen die geschützten SF-Klassen und dein Rabattschutz. Hast du einen belasteten Rabattschutz bei einer anderen Versicherung und möchtest zu uns wechseln, kannst du den Rabattschutz bei uns miteinschließen und wir stufen dich in die geschützte SF-Klasse ein. Das bedeutet so viel wie: Wir stufen dich so ein, als gäbe es keine regulierten Schäden.
Rückkauf eines Schadens
Solltest du keinen Rabattschutz vereinbart haben, kannst du einen Schaden auch zurückkaufen. Du zahlst uns dann den Betrag, den wir für eine Entschädigung aufgebracht haben und du erhältst dafür deine SF-Klasse ohne Rückstufung zurück. Lohnen tut sich das vor allem bei kleineren Schäden in einer hohen SF-Klasse.
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